Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel Die HSL Akademie GmbH, im Folgenden „HSL Akademie“ genannt, ist im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Eisenbahnberufen in Deutschland tätig.

1- Geltungsbereich / Vertragspartner / Besucher

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle seitens der HSL Akademie durchgeführten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und die damit einhergehenden Teilnehmerverträge, nachfolgend auch „Vertrag bzw. Verträge“ genannt. Die Teilnehmer/-innen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Fremdpersonale aus Fremdfirmen werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der besseren Lesbarkeit wegen „Teilnehmer“ in der männlichen Form genannt. Gleiches gilt für Besucher/- innen der HSL Akademie, der besseren Lesbarkeit wegen „Besucher“ in der männlichen Form genannt. Die jeweils gewählte Form meint Frauen und Männer gleichermaßen.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten an allen Schulungsstandorten der HSL-Akademie.
  3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der HSL Akademie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2 – Vertragsgegenstand / Leistungen

  1. Die HSL Akademie bildet Teilnehmer zum Einsatz im Eisenbahnverkehr fort und weiter. Hierfür stellt die HSL Akademie das erforderliche Personal, Räume, technische Einrichtungen, insbesondere Simulatoren zur Verfügung.
  2. Die HSL Akademie ist berechtigt, die genannten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  3. Im Übrigen bestimmen sich Rechte und Pflichten der HSL Akademie und des Teilnehmers nach dem jeweiligen Vertrag.

3 – Vertragsschluss / Teilnehmervertrag

  1. Der Teilnehmer gibt durch die Anmeldung in Text- oder Schriftform (E-Mail oder Brief) ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der von ihm gewählten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der HSL Akademie ab. Diese prüft die Anmeldung und lässt dem Teilnehmer sodann eine Anmeldebestätigung nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen. Die HSL Akademie bestätigt mit diesem Schreiben nur den Zugang der Anmeldung. Die Anmeldebestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.
  2. Der Teilnehmer hat der HSL Akademie ausdrücklich gegenüber in Text- oder Schriftform (E-Mail oder Brief) zu erklären, mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gewählte Fort- und Weiterbildungsmaßnahme einverstanden zu sein. Nachdem der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat, erhält er von der HSL Akademie eine Buchungsbestätigung bzgl. der gewählten Fort- und Weiterbildungsmaßnahme. Diese Buchungsbestätigung stellt eine Annahme des Angebots (Anmeldung) auf Grundlage der hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.
  3. Im Übrigen kommt ein Vertrag mit Unterzeichnung des Teilnehmers und eines vertretungsberechtigen bzw. dazu befugten Mitarbeiters der HSL Akademie zustande.
  4. Sollte eine Fremdfirma einen Teilnehmer (sogenannte Fremdpersonale) bei der HSL Akademie weiterbilden und/oder fortbilden lassen, so wird ein Teilnehmervertrag nur auf Wunsch der Fremdfirma separat aufgesetzt.

4 – Rücktritt, Kündigung

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis vier Wochen vor dem Beginn der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme kostenlos zurückzutreten.
  2. Erfolgt der Rücktritt später oder erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, ist die HSL Akademie berechtigt, bei Fortbildungen die Lehrgangskosten in voller Höhe und bei Weiterbildungen 15 % der Lehrgangskosten als Kostenpauschale von dem Teilnehmer zu verlangen bzw. einzubehalten.
  3. Der Teilnehmervertrag ist nach Beginn der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonates ordentlich kündbar.
  4. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, in Absprache mit der HSL Akademie, den Teilnehmervertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder andauernder Krankheit, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Teilnehmer ist ab dem Zeitpunkt der erklärten Kündigung von der Entrichtung der Lehrgangskosten befreit.
  5. Die HSL Akademie kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere bei unentschuldigtem Fehlen oder häufigen Verspätungen des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen, vor.
  6. Sollte ein Rücktritt oder eine Kündigung von Teilnehmern erfolgen, deren Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme über Sponsoren finanziert wird, so bestimmen sich die Rechtsfolgen des Rücktritts / der Kündigung ausschließlich nach dem jeweiligen Teilnehmervertrag.
  7. Der Rücktritt / die Kündigung bedarf der Schriftform.

5 – Ausfall / Änderung von Zeit und Ort

  1. Die HSL Akademie ist berechtigt, Fort- und Weiterbildungen abzusagen. In diesem Fall wird den Teilnehmern ein Ausweichtermin genannt. Die zeitliche Lage des Ausweichtermins ist mit dem Teilnehmer und im Falle der Förderung durch Sponsoren oder Fremdfirmen, mit diesen abzustimmen.
  2. Die HSL Akademie ist berechtigt, Ort und Zeit der geplanten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verlegen.
  3. Die HSL Akademie ist in den Fällen der Ziffer 5 (1) und (2) bemüht, die Teilnehmer, Sponsoren oder Fremdfirmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

6 – Preise

  1. Die Preise richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden zertifizierten Maßnahmekosten-/ oder dem Leistungskatalog der HSL Akademie. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
  2. Die HSL Akademie ist berechtigt, den jeweils geltenden Maßnahmen-/ Leistungskatalog zum Ersten eines Quartals eines jeweiligen Jahres zu ändern.

7 – Zahlung / Rechnungsstellung

  • Die Rechnungsstellung erfolgt mit dem Beginn der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme des zugrundeliegenden Angebots oder nach schriftlicher Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

8 – Schadensersatz / Minderung

  1. Teilnehmern steht wegen Ausfällen im Rahmen der Ziffer 5 (1) kein Recht auf Schadensersatz oder Minderung zu, sofern die HSL Akademie einen für den Teilnehmer zeitlich zumutbaren Ersatztermin anbietet. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn ein Ersatztermin durch vorwerfbares Verhalten des Teilnehmers (fahrlässig oder vorsätzlich) nicht vereinbart werden kann.
  2. Teilnehmern steht bei Verlegungen im Rahmen der Ziffer 5 (2) ein Recht auf Minderung nur dann zu, wenn ihnen die Änderungen nicht rechtzeitig bekanntgemacht wurden und sie die Fort- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen aufgrund dieses Umstands nicht bzw. nicht vollständig besuchen konnten.
  3. Sollte eine Fort- oder Weiterbildung aufgrund eines von der HSL Akademie zu vertretendem Umstand nur zeitweise durchgeführt werden, steht den betroffenen Teilnehmern ein Recht auf Minderung zu. Von diesem Recht ausgenommen sind Störungen an den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen, insbesondere den Simulatoren (siehe Ziffer 2 (1)).
  4. Sollte Schadensersatz oder eine Minderung von Teilnehmern geltend gemacht werden, deren Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme über Sponsoren finanziert wird, so bestimmen sich die Rechtsfolgen des Schadensersatzes / der Minderung ausschließlich nach dem jeweiligen Teilnehmervertrag.

9 – Hausrecht

  • Teilnehmer und Besucher erkennen die Ausübung des Hausrechts durch Mitarbeiter der HSL Akademie an.

10 – Urheberrecht

  • Alle seitens der HSL Akademie ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Vollständige oder teilweise Vervielfältigungen, Reproduktionen, Verbreitung oder öffentliche Nutzung der genannten Unterlagen sind nur nach vorheriger Einholung der schriftlichen Zustimmung der HSL Akademie erlaubt.

11 – Haftung der HSL Akademie

  1. Die Haftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Anderweitige Regelungen bedürfen der Schriftform und müssen von der HSL Akademie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  2. Die Haftung von Schäden an Gegenständen, die Teilnehmer oder Besucher der HSL Akademie, in deren Räume einbringen (wie z.B. Garderobe oder Wertgegenstände), ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12 – Haftung der Teilnehmer / Besucher der HSL Akademie

  • Sollten Teilnehmer / Besucher Schäden an Einrichtungen der HSL Akademie während der andauernden Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme oder bei Besuch verursachen und zu vertreten haben, so sind diese (Teilnehmer / Besucher) ersatzpflichtig. Diese Ersatzpflicht gilt auch für Beschädigungen an im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Besuchern zur Verfügung gestellten Technik.

13 – Speisen und Getränke

  • Teilnehmer / Besucher sind berechtigt, zur Veranstaltung Speisen und nicht-alkoholische Getränke selbst mitzubringen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass durch Gerüche mitgebrachter Speisen weder Teilnehmer noch Mitarbeiter oder Besucher der HSL Akademie gestört werden. Ferner ist jeder Teilnehmer / Besucher verpflichtet, restliche Speisen oder Getränke abzuholen bzw. ordnungsgemäß entsorgt werden. Sollten dem Teilnehmer / Besucher von der HSL Akademie Geschirr / Gläser ausgehändigt werden, so hat er dafür zu sorgen, dass dieses Geschirr / Gläser zusammengeräumt und in die Küche gebracht wird.

14 – Schulordnung

  • Alle Teilnehmer haben die Schulordnung der HSL Akademie einzuhalten. Diese hängt in der Teilnehmer-Küche der HSL Akademie aus.

15 – Sonstige Bestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

16 – Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Zur Entscheidung aller aus dem Teilnehmervertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich und örtlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der HSL Akademie vereinbart.
  2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen.

17 – Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.